Kosten eines Mediationsverfahrens
Ein Mediationsverfahren wird nach Zeitstunden der Mediationssitzungen abgerechnet. In diesem Stundenhonorar ist die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch den Mediator bereits enthalten.
In aller Regel werden die Kosten der Mediation von den Medianden zu je gleichen Teilen getragen. Alternative Kostenregelungen sind möglich. In jedem Fall wird hierzu im Mediationsvertrag vor Beginn der Mediation eine Vereinbarung getroffen. Die Stundensätze variieren mit dem Anwendungsgebiet der Mediation.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten des Mediationsverfahrens.
Die Gesamtkosten eines Mediationsverfahren liegen sehr deutlich unter den Kosten, die im Falle eines Gerichtsverfahrens entstehen. Dazu treten die Vorteile für die persönliche und/oder geschäftliche Beziehung zwischen den Medianden.
Falls Sie hierzu ausführlichere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
In einem gewissen Umfang übernehmen wir für bestimmte Fälle auch honorarfreie Mediationsaufträge.